Urlaubsvergütung
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Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Welche Fristen sind einzuhalten?
Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
Wann kann Kurzarbeit eingeführt werden?
Was hat der Arbeitgeber zu beachten?
Welche Rechte und Pfichten hat der Arbeitnehmer?
Besteht ein Anspruch auf Arbeit im Home-Office?
Darf der Arbeitgeber einseitig Home-Office anordnen?
Wer trägt die Kosten für einen Arbeitsplatz im Home-Office?
Muss dem Arbeitgeber Zutritt gewährt werden?
Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung?
Darf der Arbeitgeber einseitig freistellen?
Wird die Freistellung auf den Urlaubsanspruch angerechnet?
Was ist Urlaubsvergütung?
Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsvergütung?
Häufig gestellte Fragen zur Urlaubsvergütung.
Der Jahresurlaub dient dem Erholungszweck und während des Erholungsurlaubs ist das Entgelt / der Lohn fortzuzahlen. Nach § 11 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz ist das Urlaubsentgelt sogar vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.
Neben dem Urlaubsentgelt wird häufig eine zusätzliche Vergütung in Form des Urlaubsgeldes gezahlt. Dieser Begriff ist nicht eindeutig im Gesetz geregelt. In der Regel beruht die Zahlung eines Urlaubsgeldes auf eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder auf tarifvertragliche oder einzelvertragliche Vereinbarungen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28.03.2000 -1 AZR 366/99) kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld sich auch aus einer betrieblichen Übung herleiten. Dies bedeutet, dass durch mehrfache (mindestens dreimalige) Gewährung von Urlaubsgeld ohne wirksame Vorbehaltserklärungen des Arbeitgebers eine Bindungswirkung für die Zukunft angenommen werden kann. Im Einzelnen geht die Rechtsprechung hier davon aus, dass mehrfache, mindestens dreimal hintereinander folgende Leistungen des Arbeitgebers als ein Angebot verstanden werden können, auch künftig derartige Leistungen zu erbringen. Dieses Angebot würde vom Arbeitnehmer durch bloße Entgegennahme der Leistung angenommen werden.
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