Urlaubsvergütung


Beratung im Arbeitsrecht

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Was ist Urlaubsvergütung?

Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsvergütung?

Häufig gestellte Fragen zur Urlaubsvergütung.

 

  • Urlaubsentgelt


    Der Jahresurlaub dient dem Erholungszweck und während des Erholungsurlaubs ist das Entgelt / der Lohn fortzuzahlen. Nach § 11 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz ist das Urlaubsentgelt sogar vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.



  • Urlaubsgeld


    Neben dem Urlaubsentgelt wird häufig eine zusätzliche Vergütung in Form des Urlaubsgeldes gezahlt. Dieser Begriff ist nicht eindeutig im Gesetz geregelt. In der Regel beruht die Zahlung eines Urlaubsgeldes auf eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder auf tarifvertragliche oder einzelvertragliche Vereinbarungen. 


  • Anspruch aufgrund "betrieblicher Übung"


    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28.03.2000 -1 AZR 366/99) kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld sich auch aus einer betrieblichen Übung herleiten. Dies bedeutet, dass durch mehrfache (mindestens dreimalige) Gewährung von Urlaubsgeld ohne wirksame Vorbehaltserklärungen des Arbeitgebers eine Bindungswirkung für die Zukunft angenommen werden kann. Im Einzelnen geht die Rechtsprechung hier davon aus, dass mehrfache, mindestens dreimal hintereinander folgende Leistungen des Arbeitgebers als ein Angebot verstanden werden können, auch künftig derartige Leistungen zu erbringen. Dieses Angebot würde vom Arbeitnehmer durch bloße Entgegennahme der Leistung angenommen werden. 




   

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