Erste Schritte nach einem Verkehrsunfall
Sollte die Polizei verständigt werden?
Sollten Beweismittel gesichert werden?
Technischer und echter Totalschaden
Was ist ein technischer und was ein echter Totalschaden?
Weitere Themen:
Wer ist zu welchem prozentualem Anteil schuld?
Was ist mit Gegenansprüchen des Gegners?
Wirtschaftlicher Totalschaden
Wann macht die Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn?
Was ist zu beachten?
Steht mir ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu?
Wonach berechnet sich die Höhe des Schmerzensgeldes?
Technischer und echter Totalschaden
Was ist ein technischer Totalschaden?
Welchen Schaden erst die gegnerische Versicherung?
Technischer und echter Totalschaden
Gelegentlich sind die bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schäden am Fahrzeug derart gravierend, dass eine Reparatur dieser Schäden technisch nicht möglich ist. Ist aufgrund der Schäden die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges dann aufgehoben, bezeichnet man dies als technischen Totalschaden. Das Fahrzeug lässt sich also nicht mehr reparieren. Daneben gibt es weiter den echten Totalschaden, der sowohl ein technischer als auch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein kann.
Ein echter wirtschaftlicher Totalschaden entsteht dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, also den Wert der für ein vergleichbares Fahrzeug ohne den Unfallschaden aufzuwenden ist.
Ein echter technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug dermaßen stark beschädigt worden ist, dass es nur noch einen Restwert von 0,- Euro besitzt und eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist.
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