Erste Schritte nach einem Verkehrsunfall
Sollte die Polizei verständigt werden?
Sollten Beweismittel gesichert werden?
Gutachterskosten nach einem Verkehrsunfall
Wer trägt meine Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall?
Ab welchem Schadensumfang muss ich meine Gutachterkosten selbst tragen?
Weitere Themen:
Wer ist zu welchem prozentualem Anteil schuld?
Was ist mit Gegenansprüchen des Gegners?
Wirtschaftlicher Totalschaden
Wann macht die Reparatur wirtschaftlich keinen Sinn?
Was ist zu beachten?
Steht mir ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu?
Wonach berechnet sich die Höhe des Schmerzensgeldes?
Technischer und echter Totalschaden
Was ist ein technischer Totalschaden?
Welchen Schaden erst die gegnerische Versicherung?
Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall
Zur Ermittlung der Höhe eines Schadens nach einem Verkehrsunfall ist im Regelfall die Einholung eines (privaten) Sachverständigengutachtens unerlässlich. Die Versicherung des Unfallverursachers ist allerdings nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, auch die Gutachterkosten des Geschädigten zu ersetzen. Denn neben seinem Recht auf Schadensersatz trifft den Geschädigten auch eine sog. Schadensminderungspflicht, wonach er den ihm entstandenen Schaden so gering wie möglich halten muss. Daher sind die Gutachterkosten bei einem geringen (Bagatell-) Schaden nicht von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen.
Bagatellschäden sind kleine Sachschäden, für die nur geringe Reparaturkosten notwendig ist, also eine Kostengrenze von maximal 750,00 € nicht überschreiten. in solchen Fällen empfiehlt es sich, statt Einholung eines Sachverständigengutachtens einen Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt einzuholen und auf der Grundlage eines solchen Kostenvoranschlags seinen Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Nicht selten können durch eine Schadensbesichtigung in einer Fachwerkstatt nicht auf ersten Blick erkennbare Schäden festgestellt werden, wodurch die Bagatellgrenze doch überschritten werden könnte.
Bei Fragen rund um das Thema wenden
Sie sich gerne an unsere Kanzlei und