Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn:

Was ist Mutterschaftsgeld?

Was ist Mutterschutzlohn?

Wann besteht ein Anspruch auf Mutterschutzlohn?

Wann besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

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Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn:


Das Gesetz unterscheidet in § 18 und § 19 Mutterschutzgesetz zwischen dem Mutterschutzlohn (§ 18 Mutterschutzgesetz) und dem Mutterschaftsgeld (§ 19 Mutterschutzgesetz):

 

  • Voraussetzungen für den Anspruch


    Mit Beginn der Schutzfrist nach § 3 Mutterschutzgesetz hat die Arbeitnehmerin gegen ihre gesetzliche Krankenkasse bzw. gegen das Bundesversicherungsamt einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 19 Mutterschutzgesetz. Dieser Anspruch wird durch einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber nach § 20 Mutterschutzgesetz ergänzt. Für alle anderen Beschäftigungsverbote (etwa aufgrund eines durch einen Arzt ausgesprochenen Beschäftigungsverbotes) ist in § 18 Mutterschutzgesetz ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung des Mutterschutzlohnes geregelt. Nach § § 18 bis 21 Mutterschutzgesetz erhält eine schwangere Frau einen Mutterschutzlohn in Höhe des früheren durchschnittlichen Arbeitsentgelts.



  • Schülerinnen und Studentinnen


    Für Schülerinnen und Studentinnen bestehen keine Ansprüche nach §§ 18 und 19 Mutterschutzgesetz, denn ein Anspruch auf Mutterschutzlohn oder Mutterschaftsgeld besteht nur, wenn eine schwangere Frau tatsächlich auch vorher Lohn/Entgelt erhalten hat.




   

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