Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn:
Was ist Mutterschaftsgeld?
Was ist Mutterschutzlohn?
Wann besteht ein Anspruch auf Mutterschutzlohn?
Wann besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Dauerbrenner
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Welche Fristen sind einzuhalten?
Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
Wann kann Kurzarbeit eingeführt werden?
Was hat der Arbeitgeber zu beachten?
Welche Rechte und Pfichten hat der Arbeitnehmer?
Besteht ein Anspruch auf Arbeit im Home-Office?
Darf der Arbeitgeber einseitig Home-Office anordnen?
Wer trägt die Kosten für einen Arbeitsplatz im Home-Office?
Muss dem Arbeitgeber Zutritt gewährt werden?
Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung?
Darf der Arbeitgeber einseitig freistellen?
Wird die Freistellung auf den Urlaubsanspruch angerechnet?
Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn:
Das Gesetz unterscheidet in § 18 und § 19 Mutterschutzgesetz zwischen dem Mutterschutzlohn (§ 18 Mutterschutzgesetz) und dem Mutterschaftsgeld (§ 19 Mutterschutzgesetz):
Mit Beginn der Schutzfrist nach § 3 Mutterschutzgesetz hat die Arbeitnehmerin gegen ihre gesetzliche Krankenkasse bzw. gegen das Bundesversicherungsamt einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 19 Mutterschutzgesetz. Dieser Anspruch wird durch einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber nach § 20 Mutterschutzgesetz ergänzt. Für alle anderen Beschäftigungsverbote (etwa aufgrund eines durch einen Arzt ausgesprochenen Beschäftigungsverbotes) ist in § 18 Mutterschutzgesetz ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung des Mutterschutzlohnes geregelt. Nach § § 18 bis 21 Mutterschutzgesetz erhält eine schwangere Frau einen Mutterschutzlohn in Höhe des früheren durchschnittlichen Arbeitsentgelts.
Für Schülerinnen und Studentinnen bestehen keine Ansprüche nach §§ 18 und 19 Mutterschutzgesetz, denn ein Anspruch auf Mutterschutzlohn oder Mutterschaftsgeld besteht nur, wenn eine schwangere Frau tatsächlich auch vorher Lohn/Entgelt erhalten hat.
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